Leverkusener MesserstecherAmtsgericht gewährt Wiederholungstäter keine Bewährung mehr

Lesezeit 3 Minuten
Im Amtsgericht Leverkusen

Im Amtsgericht Leverkusen

Ein Jahr und drei Monate muss ein Leverkusener nach einem Angriff mit dem Messer in Wiesdorf in Jugendhaft.

Für den Messerstecher, der an der Sankt-Antonius-Kirche einen Kontrahenten mit vier Messerstichen verletzt hat, ist es vielleicht das beste, dass ihn die Richterin jetzt für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter schickt. Warum? Er hat sich in der Vergangenheit nach milderen Verurteilungen auf Bewährung nur immer weiter in Probleme mit Drogen und mit dem Gesetz verstrickt, anstatt an sich zu arbeiten. Als vorläufigen Tiefpunkt hat er einen Menschen, dem er 15 Euro schuldet, mit einem Messer verletzt, als der das Geld von ihm zurückforderte.

Seine Freundin, die ihn unterstützte, hatte er auf schändliche Weise hintergangen: Der Drogenabhängige bestahl sie und täuschte zur Verdeckung seiner Tat vor, dass in ihrer Wohnung eingebrochen worden sei. Das fiel auf. Die Frau scheint ihm das nicht nur verziehen zu haben; bis heute scheint sie ihm zugeneigt zu sein, denn sie ließ dem Täter 100 Euro und den Zimmerschlüssel zu ihrer Wohnung ins Gericht bringen. Die seien für den Fall, dass er als freier Mann unter Bewährung aus der Verhandlung gekommen wäre. Aber so kam es ja nicht. Sie selbst soll in Kur sein, deshalb der Schlüssel.

Messerstecherei im Wiesdorfer Park an Sankt Antonius

Die Tat beging er als 20-Jähriger am 18. März 2023 in Wiesdorf im Park zwischen der Niederfeldstraße und der Kirche Sankt Antonius. Vor der Urteilsverkündung und den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers sagte am Freitag, 3. Mai, noch der Geschädigte als Zeuge vor Gericht aus. Ihm habe der Angeklagte 15 Euro geschuldet, sagt der Mann. Man kannte sich aus dem Caritas-Tagestreff an der Schulstraße, damals sei er auch wohnungslos gewesen, sagt der Leverkusener, der inzwischen aber eine Wohnung hat.

„Wo ist mein Geld?“, habe er den 20-Jährigen gefragt. Zunächst kam es zu einer Schlägerei in dem Park an der Niederfeldstraße. Körperlich dürfte der Geschädigte dem kleinen Täter durchaus überlegen zu sein. Der Gläubiger sagt über den Streitanlass: „Wenn einer seine Schulden nicht zurückzahlt, dann kriegt er ein paar auf die Löffel, das ist gang und gäbe auf der Straße.“ Das gilt offenbar auch, wenn es um 15 Euro geht.

Also gab es erst Schläge, dabei sollen beide Kontrahenten blutende Verletzungen davongetragen haben. Irgendwann holte der kleinere sein Messer hervor. Die Klinge habe in der Sonne gefunkelt, sagte ein Augenzeuge. Der geschädigte Gläubiger habe eine Jacke und eine Bauchtasche getragen, die anscheinend verhinderten, dass die Klinge tiefer in seinen Bauch eindringen konnte.

Wenn ich die Bauchtasche nicht gehabt hätte, läge ich jetzt 1,80 Meter unter der Erde
Zeuge

„Wenn ich die Bauchtasche nicht gehabt hätte, läge ich jetzt 1,80 Meter unter der Erde“, sagt er. Die Richterin: „1,80 Meter, wie meinen Sie das?“ „Ich hab mal auf dem Friedhof gearbeitet“, so tief würden dort die Gräber ausgehoben. Die Richterin lässt sich die vier Narben zeigen, der Zeuge hebt sein Sweatshirt hoch. Nur die Messerspitze der etwa 20 Zentimeter langen Klinge sei viermal in die Haut eingedrungen, er habe nicht mal ins Krankenhaus fahren müssen.

Obwohl beide Streithähne nach der Rangelei getürmt seien, habe sie die Polizei schnell am Ort festnehmen können. 

Weniger der Gebrauch des Messers hat juristisch den Ausschlag für die Verurteilung gegeben. Gegen den körperlich stärkeren Mann sei das durchaus als Notwehrhandlung zu bewerten, sagt Richterin Anika Menger. Aufgrund einer vorherigen Tat hatte der Angeklagte allerdings ein Waffenbesitzverbot, das die Strafe hochtreibt, genauso wie Vorstrafen, etwa gewerbsmäßige Betrügereien und schwere Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus, wie auch die schwere Täuschung der Freundin.

Mit der Strafe von einem Jahr und drei Monaten ging das Gericht über die Forderungen der Staatsanwältin (ein Jahr Haft) und des Anwalts (Bewährung) hinaus.

KStA abonnieren